Krona Kachelöfen erfüllen die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung.
Sie dürfen daher nach aktueller Gesetzeslage unbegrenzt, ohne Einschränkungen und ohne Verpflichtung zu
späteren Nachrüstungen auch nach dem 31.12.2024 installiert und betrieben werden.
Krona®-Meisterbetrieb
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